Ein Gemeinschaftskonto wird zur Verwaltung von gemeinsamen Kosten im Haushalt verwendet

Gemeinsames Konto

Wie der Name schon sagt, wird ein Gemeinschaftskonto von mehreren Personen verwendet. Im Normalfall sind dies zwei Menschen bzw. ein Paar, um beispielsweise die gemeinsamen Ausgaben besser im Blick behalten zu können.

Gerade wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, fallen viele Kosten an, die gemeinsam getragen werden. Dazu gehören beispielsweise die monatliche Miete für die Wohnung oder die Ausgaben für den Telefonanschluss, die Gebühren für die Internetnutzung oder Strom, Wasser und sonstige Nebenkosten.

Ebenso können über ein Gemeinschaftskonto gemeinsame Kosten für Lebensmittel und Sonderausgaben wie Urlaub einfach und übersichtlich verwaltet werden.

Ein Gemeinschaftskonto sollte also in jedem Fall folgende Eigenschaften haben:

  • Zugang und voller Zugriff für zwei Personen, so genannte Kontoteilhaber
  • Zwei Girokarten, um bspw. Einkäufe bargeldlos bezahlen zu können (girocard-Info)
  • Kostenlose Kontoführung, um keine Sonderbelastung zu haben
  • Umfassender Online-Zugang, um Überweisungen tätigen zu können

Im Grunde werden die genannten Eigenschaften in vielen Fällen auch bei der Hausbank erfüllt, allerdings fallen hierbei oft Gebühren an, die sich bei einer Direktbank (oder auch Online-Bank) vermeiden lassen.

Habe ich dann kein eigenes Geld mehr?

Viele schrecken vor dem Begriff "Gemeinsames Konto" erstmal zurück, da man annehmen könnte, dass man dann über kein eigenes Geld mehr verfügt und sein gesamtes Gehalt mit dem Partner teilt.

Dem ist aber nicht so. Das gemeinsame Konto wird bei zwei Personen einfach als drittes Girokonto geführt, auf das beide vollen Zugriff erhalten. Man behält also das bereits bestehende Girokonto bei der Hausbank oder Sparkasse und nutzt dies auch weiterhin als Gehaltskonto.

Für das Gemeinschaftskonto sollte vorher eine Aufstellung gemacht werden, welche gemeinsamen Kosten monatlich oder im Laufe des Jahres anfallen. Dazu gehören in den meisten Fällen folgende Beträge:

  • Monatliche Miete für Wohnung oder Haus
  • Gebühren für Telefon- und Internetanschluss
  • Kosten für den Kabelanschluss oder die GEZ-Gebühren
  • Kosten für Versicherungen (Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, etc.)
  • Kosten für KfZ-Versicherung und Steuern, wenn ein Fahrzeug gemeinsam genutzt wird
  • Ausgaben für Lebensmittel und gemeinsame Anschaffungen (Möbel, Haushaltszubehör, etc.)

Natürlich sind noch weitere Kosten denkbar, die bei jedem individuell anfallen können. Sehr hilfreich ist eine Aufstellung aller Kosten in Excel oder einem anderen Tabellenkalkulationsprogramm, um eine faire Verteilung der Kosten vorzunehmen. Dabei sollten die fixen Kosten entweder halbiert werden, wenn beide Kontoteilhaber die Kosten zu gleichen Teilen decken sollen oder man nimmt eine Verteilung nach Gehaltshöhe vor.

Schwieriger wird es bei den variablen Kosten für Lebensmittel und Sonderausgaben (bspw. Urlaub). Hier sollte ein Pauschalbetrag pro Monat festgelegt werden, der wieder zu gleichen Teilen auf die beiden Personen umgelegt wird. Der Betrag sollte so hoch sein, dass nach den Einkäufen am Monatsende immer noch ein kleiner Betrag übrig bleibt und man nicht ins Minus rutscht.

Alle übrig gebliebenen Beträge vom Vormonat können so beispielsweise für einen gemeinsamen Urlaub oder größere Anschaffungen gespart werden. Idealerweise legt man diese Beträge auf einem Tagesgeldkonto an, was viele Direktbanken bei einem Girokonto gleich mitliefern. Die Zinsen sind in diesem Fall höher und man kann jeden Tag über das Geld verfügen - auch wenn die Anschaffung oder der Urlaub im Laufe des Jahres ansteht.

Welcher Anbieter ist für ein Gemeinschaftskonto geeignet?

Es gibt viele Direktbanken, die ein kostenloses Girokonto anbieten. Beim Wörtchen "kostenlos" muss man aber genauer hinsehen: Häufig ist kostenlos an bestimmte Bedingungen gekoppelt. Meistens muss man einen Gehaltseingang nachweisen, damit nicht doch Kontoführungsgebühren entstehen.

Dennoch findet man auch Anbieter mit 100% kostenlosen Konten:

Bei beiden Angeboten handelt es sich um Girokonten inklusive Tagesgeldkonto bei Online-Banken. Selbst ohne Gehaltseingang entstehen in beiden Fällen keine Kontoführungsgebühren.