FAQ - Häufige Fragen zum Gemeinschaftskonto
Unter dem Begriff Gemeinschaftskonto versteht man ein Girokonto (oder Kontokorrentkonto), das von mindestens zwei Personen genutzt wird. Entscheidend ist, dass beide Kontoteilhaber für die Beträge und Verbindlichkeiten auf dem Konto voll haften.
Ein Gemeinschaftskonto kann in zwei Ausführungen vorkommen:
ODER-Konto
Bei dieser Ausführung sind beide Kontoteilhaber bevollmächtigt über alle Beträge auf dem Konto zu verfügen. Es ist die üblichere der beiden Varianten, da die rechtliche Handhabung auch bedeutend einfacher ist.
Jeder Kontoteilhaber erhält eine Bankkarte, mit der voller Zugriff auf den gesamten Betrag besteht. Bezahlungen erfolgen unabhängig vom zweiten Kontoteilhaber, auch Bargeldabhebungen können selbständig durchgeführt werden.
Sollte eine der beiden Kontoteilhaber durch bspw. Tod keinen Zugriff mehr auf das Konto ausüben können, hat der verbliebene Kontoteilhaber vollen Zugriff auf alle Beträge, ohne das eine vorherige Zustimmung stattfinden muss.
UND-Konto
Für die Nutzung des Kontos als Zahlungsmöglichkeit für monatliche Ausgaben wie bei einem Girokonto ist ein UND-Konto nicht geeignet. Beim UND-Konto benötigt man die Zustimmung aller Kontoteilhaber, um Geldbewegungen durchzuführen. Man erhält in der Regel keine Bankkarte und kann somit auch keine bargeldlosen Zahlungen in Geschäften vornehmen.
Das UND-Konto ist so zu verstehen, dass auf eine Kontonummer mehrere Kontoteilhaber zugelassen sind. Diese können nur gemeinschaftlich über die Beträge und Verbindlichkeiten auf dem Konto entscheiden. Wenn ein Kontoteilhaber verstirbt, ist eine Abstimmung mit den Erben erforderlich - die Teilhaberschat bleibt also auch dann bestehen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die hier beschriebenen Gemeinschaftskonten sind unter rechtlichen Gesichtspunkten gesehen weder ODER- noch UND-Konten. Man könnte sie am ehesten mit dem ODER-Konto vergleichen, da die Kontoteilhaber jeweils eine ec-Karte erhalten und auch mit der Kreditkarte über die Beträge auf dem Konto verfügen können.
Letztendlich werden aber zwei Girokonten angelegt und miteinander verknüpft. Das bedeutet, dass man über den Online-Zugriff auch Zugang zu jeweils zwei Girokonten und zwei Kreditkarten-Konten erhält. Der Begriff "Gemeinschaftskonto" ist hier also so zu verstehen, dass zwei Personen Zugriff auf zwei Girokonten erhalten, die über einen Zugang verwaltet werden können. Sämtliche rechtlichen Aspekte, die bei einem ODER- bzw. UND-Konto gelten, werden somit umgangen.
Wem gehört das Geld auf dem Konto?
Beide Kontoteilhaber haben vollen Zugriff auf die Beträge auf dem Konto. Jeder kann unabhängig voneinander in Geschäften oder mit der Kreditkarte bezahlen und das Konto somit belasten. Im Endeffekt gehört das Geld also beiden. Entscheidend ist, wie man das Girokonto gemeinsam befüllt und welche Ausgaben darüber abgewickelt werden. Solange man sich einig ist, dass nur Ausgaben getätigt werden, die auch beide Kontoteilhaber betreffen (also Miete, Telefonkosten, gemeinsame Versicherungen, Einkauf von Lebensmitteln, usw.), besteht auch nicht die Gefahr, dass einer der beiden Teilhaber benachteiligt wird.
Beide Teilhaber zahlen monatlich einen Betrag (möglichst in gleicher Höhe) auf das Konto ein, somit haben auch beide Anspruch auf das Geld auf dem Konto. Wenn am Ende des Monats etwas übrig bleibt, sollte man diesen Betrag bspw. auf dem Tagesgeldkonto (dem modernen Sparbuch) gemeinsam ansparen. Dadurch lassen sich dann größere Anschaffungen (Möbel, Auto, Fernseher, Waschmaschine, etc.) oder auch ein gemeinsamer Urlaub bezahlen.
Was passiert bei einer Trennung?
In der Regel ist es so, dass am Monatsende nur wenig Geld auf dem Konto übrig bleibt. Abzüglich aller monatlichen fixen und variablen Ausgaben, sollte der Betrag nahe bei Null enden. Somit entsteht auch kein Vorteil für einen der beiden Teilhaber bei einer Trennung. Am einfachsten wäre es, wenn man den übriggebliebenen Betrag auf dem gemeinsamen Konto fair aufteilt. Entweder zu gleichen Teilen (50:50) oder zu den Anteilen, zu denen das Konto am Monatsbeginn befüllt wurde (bspw. 65:35, wenn einer der beiden Kontoteilhaber mehr verdient und somit auch den größeren Anteil der gemeinsamen Kosten im Haushalt bestritten hat).
Nach der Trennung sollte das Konto entweder aufgelöst werden oder die Kontoteilhaberschaft sollte beendet werden. Dann kann es entweder als normales Girokonto weiter genutzt werden oder man aktiviert die Kontoteilhaberschaft später wieder. Die Zugangsdaten lassen sich jederzeit ändern.